Barrierefreiheit in Rechercheplattformen ist nicht mehr nur ein Trend, sondern eine grundlegende Anforderung, insbesondere für Rechercheplattformen, die als Tore zum Wissen dienen. Die digitale barrierefreie Zugänglichkeit stellt sicher, dass Applikationen von Personen mit unterschiedlichen Anforderungen und Bedürfnissen, einschließlich Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen, ganz einfach genutzt und verstanden werden können. Die Barrierefreiheit ist jedoch nur eine Komponente. Ein inklusives Design ist eine Erweiterung der Barrierefreiheit und geht über Konformität hinaus, um Erfahrungen zu schaffen, von denen alle Menschen profitieren.
Barrierefreiheit ist auch äußerst wichtig, um die Reichweite der Plattform zu erhöhen. Die neu gestaltete Nutzeroberfläche von EBSCOhost wurde mit Blick auf Menschen mit visuellen oder kognitiven Einschränkungen und Personen mit eingeschränkten Lese- und Schreibfähigkeiten entwickelt. Dies erhöht die Reichweite von EBSCOhost und den Datenbanken auf dieser Plattform und öffnet die Tür für ein breiteres Publikum. Schätzungsweise 16 % der Weltbevölkerung leben mit einer signifikanten Einschränkung, so dass Barrierefreiheit ein entscheidender Faktor ist, um die Nutzung und Wirkung von Rechercheplattformen wie EBSCOhost zu erhöhen.
Das Team von EBSCO weiß, wie wichtig es ist, die Barrierefreiheit während des gesamten Produktentwicklungszyklus zu berücksichtigen. Dieses Bewusstsein fängt bei den Designer:innen und Produktmanager:innen von EBSCO an und setzt sich bei den Softwareentwickler:innen fort. Indem wir der Barrierefreiheit für EBSCOhost Priorität einräumen, möchte das Team eine Umgebung schaffen, in der Recherchen für alle Personen möglich und zugänglich sind, unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Umständen. Das Team widmet sich der Entwicklung von Funktionen und Tools, die die Nutzerfreundlichkeit nicht nur in EBSCOhost, sondern auch in EBSCO Discovery Service, Explora, EBSCO eBooks und anderen Produkten verbessern. Wir legen großen Wert auf intuitives Design, adaptive Technologien und personalisierte Nutzererfahrungen, um unsere Plattformen für jede Person zugänglich und einfach nutzbar zu machen.
Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Ein Grund, der Barrierefreiheit und Zugänglichkeit von Rechercheplattformen Priorität einzuräumen, ist natürlich die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen und Vorschriften. Viele Regionen auf der ganzen Welt, darunter auch Europa, haben weitreichende Gesetze erlassen, um für ihre Bürger:innen einen gleichberechtigten Zugang sicherzustellen. EBSCO ist bestrebt, alle in der Gesetzgebung festgelegten Vorschriften und Richtlinien einzuhalten, und entwickelt seine Plattformen ständig weiter, um Nutzer:innen mit unterschiedlichen Fähigkeiten gerecht zu werden.
The European Accessibility Act (EAA) - Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine Richtlinie (2019/882) der Europäischen Union über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die darauf abzielt, die barrierefreie Zugänglichkeit von Produkten und Services für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen in der EU zu verbessern. Der EAA spiegelt die Verpflichtung zur Barrierefreiheit wider, die die EU und alle Mitgliedstaaten im Rahmen der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingegangen sind. Diese Anforderungen müssen bis zum 28. Juni 2025 erfüllt werden.
Der EAA wurde im April 2019 offiziell verabschiedet, um Barrieren zu beseitigen, die durch uneinheitliche Vorschriften und Normen in den EU-Mitgliedstaaten entstanden sind, um den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern und um barrierefreie Produkte und Dienstleistungen günstiger und allgemein verfügbar zu machen. Die Richtlinie bietet einen Rahmen mit Mindestanforderungen, die jeder Mitgliedstaat einhalten muss. Die Umsetzung der Richtlinie ist von Land zu Land verschieden, so dass die Zugänglichkeitsvorschriften der einzelnen Länder bis zu einem gewissen Grad variieren. Der EAA erfordert die Konformität mit WCAG 2.1 AA und EN 301 548. Die Produkte von EBSCO werden gemäß WCAG 2.2 AA, Section 508 und der EU-Norm EN 301 549 entwickelt, erstellt und getestet.
Wie sich EBSCO auf den EAA vorbereitet
EBSCO setzt sich dafür ein, dass seine Rechercheplattformen den Richtlinien und Vorschriften zur Barrierefreiheit entsprechen, denn Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein grundlegender Aspekt, um allen Nutzer:innen einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Unser Ansatz umfasst umfangreiche proaktive Maßnahmen, um die Barrierefreiheitsstandards zu identifizieren, zu berücksichtigen und noch zu übertreffen. So erreichen wir dies:
- Durchführung von Audits durch einen qualifizierten Anbieter von Lösungen für Barrierefreiheit
- Prüfungen und Konformität mit WCAG 2.2 AA
- Aktualisierung der ACR/VPATs zur Berichterstattung über die VPAT-Vorlage v2.5INT
- Aktualisierung unserer Erklärungen zur Barrierefreiheit für 2024/2025
- Aktualisierung unserer Produkt-Roadmaps, um alle nicht konformen Erfolgskriterien mit Zeitplänen für die Wiederherstellung aufzunehmen
- Fortlaufende Schulungen für Entwickler:innen und Produktteams zu Barrierefreiheitsstandards sowie bewährten Praktiken und Verfahren
- Implementierung eines Prozesses, mit dem Kund:innen benutzerdefinierte Inhalte anfordern können, und Investitionen in interne Teams, um sicherzustellen, dass die Inhalte so effizient wie möglich geändert und zurückgegeben werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Accessible Content Remediation Requests“.
- Wir stellen unsere Dokumentationen zu Barrierefreiheit öffentlich zur Verfügung:
Viele Produkte werden derzeit auf ihre Konformität mit EN 301 549, Section 508 und WCAG 2.2 AA geprüft, und aktualisierte ACR/VPATs werden bald veröffentlicht. Darüber hinaus arbeiten wir aktiv mit Verlagen zusammen, um die Zugänglichkeit von Inhalten zu verbessern und unsere Nutzeroberflächen kontinuierlich zu optimieren. EBSCOs Team für Barrierefreiheit – bestehend aus Nutzer:innen mit Einschränkungen und einem spezialisierten Produktmanager – ist bestrebt, die Standards für Barrierefreiheit vor Ablauf der EAA-Frist (28. Juni 2025) noch zu übertreffen sowie die Konformität mit den Regelungen des Americans with Disabilities Act, Title II (April 2026) sicherzustellen.
Flexibilität bei der Zugänglichkeit und Barrierefreiheit
Für die Rechercheplattform EBSCOhost bedeutet Barrierefreiheit mehr als nur die Erfüllung von Anforderungen – es geht darum, die Welt der Recherche und Forschung für alle Nutzer:innen zu öffnen. Bei der Entwicklung der neuen Nutzeroberfläche von EBSCOhost hat unser Produktmanagement-Team daran gearbeitet, die Nutzerfreundlichkeit des Systems deutlich zu verbessern. Durch kontinuierliche Optimierungen und Erweiterungen sowie ein nutzerorientiertes Design öffnet EBSCOhost die Türen des Wissens für ein breiteres, vielfältigeres Publikum und schafft so ein bereicherndes und gerechteres wissenschaftliches Umfeld für alle.